Allgemeine Geschäftsbedingungen


(Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.)

1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von GUTSCHILD.de an Verbraucher (§ 13BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der: GUTSCHILD.de, Inhaber: Eduard Reinhardt, Borsig Strasse 1, 64646 Heppenheim.
Gutschild.de ist ein geprüfter Online-Shop und hat sich zur Einhaltung der Trusted Shops Anforderungen verpflichtet (abrufbar unter www.trustedshops.de).

3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot,
sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.
3.2 Durch Anklicken des Buttons [Bestellung abschließen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

4. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wieder-kehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Eduard Reinhardt
GUTSCHILD.de
Borsig Strasse 1
64646 Heppenheim
Fax: 06252 967 9926
Email: kontakt@gutschild.de


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück-zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zu-stand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zu-rückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.

5. Preise und Versandkosten
5.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer
und sonstige Preisbestandteile.
5.2 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb

Deutschlands folgende Versandkosten:

für Eurokennzeichen, Kennzeichenhalter und Fun-Schilder bis zum Einkaufswert von 200,-€ berechnen wir 4,99-€; ab 200,-€ kostenlos. Für Deckungskarten bis 10 Stück 4,99-€; ab 10 Stück kostenlos. Bei Bestellungen per Nachnahme wird zusätzlich 8,-€ berechnet.

Für die Expresszustellung berechnen wir 14,99-€ unabhängig vom Bestellwert. Expresszustellung bis 12 Uhr am nächsten Werktag. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.


6. Lieferung
6.1 Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands mit
DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG.
6.2 Die Lieferzeit beträgt bis zu 2 Tage. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf

der jeweiligen Produktseite hin.

 

7. Falschlieferungen / Transportschäden 

7.1 Bei Falschlieferungen und Herstellfehlern muss GUTSCHILD.de umgehend benachrichtigt werden (kontakt@gutschild.de). Reklamationen sind ausschließlich nach vorheriger Absprache oder Aufforderung an GUTSCHILD.de zurückzusenden.

7.2 Bei Beschädigung der Artikel auf dem Transportweg ist innerhalb von 48 Stunden zu reklamieren (kontakt@gutschild.de), da sonst der Anspruch auf kostenlosen Ersatz erlischt. 


8. Zahlung

8.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, auf Rechnung, per Bankeinzug oder per Nachnahme.
8.2 Der Bankeinzug erfolgt, wenn die Ware unser Lager verlässt. Bei Rückbuchungen aufgrund falscher Kontodaten oder nicht ausreichender Deckung müssen wir Ihnen die Gebühren für die Rücklastschrift leider in Rechnung stellen. Diese Gebühr beträgt z.Zt. 10 Euro.
8.3 Bei Rechnungsstellung muss die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der bestellten Ware und der Rechnung bei Ihnen erfolgen. Die Berechnung der Frist erfolgt nach den §§ 187 bis 193 BGB. Mit Ablauf dieser Frist, spätestens aber mit Ablauf des auf der Rechnung genannten Termins, befinden Sie sich in Verzug. Für jede Mahnung, die wir während des Verzugs an Sie versenden, berechnen wir unabhängig vom Wert der bestellten Ware Mahngebühren in Höhe von € 10,00.
8.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang. Bitte achten Sie darauf im Überweisungsbetreff die richtige Bestellnummer anzugeben, da nur dann eine schnelle und reibungslose Transaktionsabwicklung gewährleistet werden kann. 
8.5 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.
8.6 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

10. Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängeln haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz.



11. Besondere Bedingungen für den Bezug/die Vermittlung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) – Versicherungen und Kurzzeitkennzeichen Versicherungen

11.1 Der gebotene Versicherungsschutz bezieht sich auf in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge (deutsche Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen). Der hierbei gewährte Versicherungsschutz ist ausnahmslos auf die Kfz-Halter-Haftpflicht beschränkt, es wird keine weitere Versicherung angeboten.

11.2 Versicherungsschutz wird geboten für:
- Überführungsfahrten innerhalb Deutschland (Versicherungsbestätigungen für Kurzzeitkennzeichen)
- Ausfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland (Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen)

11.3 Es ist nicht gestattet Ausbesserungen bzw. Änderungen (z.B. Änderung oder Streichung des aufgedruckten Preises) auf den Versicherungskarten vorzunehmen, die Versicherungskarten werden ansonsten ungültig und dürfen nicht weiter verwendet werden. Das Deckblatt sowie sonstige Bestandteile der Doppelkarte dürfen nicht entfernt werden, da es sich um eine Gesamturkunde handelt. Wer das Deckblatt, sowie sonstige Bestandteile entfernt, macht sich gem. §267 Abs. 1 StGB strafbar. 

11.4 Der Versicherungsnehmer, als Benutzer der Zoll- bzw. Kurzzeitkennzeichen-Doppelkarte, muss mit Namen und vollständiger Adresse erfasst werden. Bei Nachfrage, insbesondere im Schadensfall, müssen diese Daten Ihrerseits jederzeit zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass die Doppelkarten an Untervermittler weitergegeben werden, sind diese ebenfalls zu erfassen, wobei sicherzustellen ist, dass diese Lieferbedingungen sinngemäß auch für jene bindend gelten, wie ggf. auch für jeden weiteren Zwischenvermittler. Ohne Vereinbarung dürfen Versicherungskarten nicht abgegeben werden. Gemäß § 238 HGB Absatz 1. ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu Führungen und in diesem seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Gründsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. Es muss somit gewährleistet sein, dass der Lauf der Karte in jedem Fall bis zum Endbesitzer/VN nachvollzogen und im Bedarfsfall aufgezeigt werden kann und wird. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Endabnehmer/VN darauf hinzuweisen, dass die persönlichen und vertragsbezogenen Daten zur Vertragsführung und - Abwicklung von gutschild.de gespeichert und verarbeitet sowie an den Risikoträger weitergegeben werden. Eine Weitergabe an fremde Dritte erfolgt nicht.

11.5 Die Versicherungskarten dürfen in keinem Fall blanko an den Endkunden/VN ausgehändigt werden.

10.6 Eine zeitliche Aneinanderreihung von mehreren Versicherungskarten für ein und dasselbe Kfz/Kennzeichen zum Zwecke der Verlängerung des originär per Einzelkarte gewährten Versicherungsschutzes, ist nicht zulässig.

10.7 Die Versicherungskarten für Ausfuhrkennzeichen bestehen aus einem Drucksatz von 5 Blättern, die Versicherungskarten für Kurzzeitkennzeichen bestehen aus einem Drucksatz von 3 Blättern. Es handelt sich um eine Gesamturkunde, ausgestellt durch den Risikoträger; wer diese unbefugt verändert, macht sich gem. § 267 Abs. 1 StGB strafbar.

11.8 Ein Umtausch von verschriebenen/ungültigen Versicherungskarten ist nur bei Rückgabe des jeweils kompletten Kartensatzes an die gutschild.de möglich. Karten von Untervermittlern sind ausschließlich über den jeweiligen gutschild.de – Direktbezieher einzureichen und von diesem im Wege des Umtausch ohne Verzug an den Empfangsberechtigten wieder auszuhändigen/weiterzuleiten. Der Umtausch wird auf Basis der ursprünglich an gutschild.de gezahlten Prämie vorgenommen, etwaige Differenzen aufgrund späteren Prämien- oder Steueranpassungen für einzelne oder alleine Karten vor Versand der Umtauschkarten in Rechnung gestellt.

11.9 Die Versicherung für Kurzzeit- als auch Ausfuhrkennzeichen unterliegt der Versicherungssteuer (gem. § 1 Abs. 1 VersStG). Die Bemessungsgrundlage für die Versicherungssteuer ist die dem VN gegenüber auf dem Versicherungsdokument als Entgelt ausgewiesene Prämie für die jeweilige Versicherungskarte (Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen). In der auf den Versicherungskarten aufgedrückten Bruttoprämie ist die Versicherungssteuer bereits enthalten (derzeit 19%). Eine Weitergabe der Versicherungskarten gegen ein Entgelt, das zu einer höheren als von der gutschild.de bereits eingebehaltener und abgeführter Versicherungssteuer führt, ist nicht zulässig. Der Vermittler hat die gutschild.de ggf. von Steuernachforderungen im Zusammenhang mit vertragswidriger Erhöhung des Steuerpflichten Versicherungsentgelts freizuhalten.

11.10 Reklamationen, insbesondere bezüglich Vollständigkeit der Sendung, sind unverzüglich, spätestens am Werktag nach Eingang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Verspätete Meldungen können aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht berücksichtigt werden. 

11.11 Bei Verstoß gegen die Lieferbedingungen behält sich die gutschild.de vor, den Vertragspartner für etwaige daraus resultierende Schäden haftbar zu machen und von weiteren Belieferungen auszuschließen. Gleiches gilt bei Fehlverhalten von Untervermittlern. 


11.12 Die Lieferverträge unterstehen deutschem Recht unter dem CSIG (UN-Kaufrecht).

11.13 Änderungen oder Ergänzungen dieser Lieferbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt insbesondere auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

11.14 Sollten einzelne oder mehrere Bestandteil dieser Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

11.15 Die Versicherungsdoppelkarten für direkten Vertrieb dürfen nur an den Endverbraucher verkauft werden. Der Preis darf die in der Rechnung stehende VN-Prämie nicht überschreiten. Die Agenturkopie jeder Versicherungskarte ist unverzüglich an die gutschild.de abzugeben.

11.16 Bei Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen können Sie in Regress genommen werden.

 

12. Lieferbedingungen für den Bezug von Doppelkarten für Tageszulassungen

12.1 Die gutschild.de bietet als Vertriebspartner der Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG („SVS“), Dresden, Versicherungsbestätigungenfür die Kfz-Haftpflichtversicherung für Tageszulassungen an. Der gebotene Versicherungsschutz gilt nur für Fahrzeuge, die während der Dauer der Zulassung nicht bewegt werden (sog. Tageszulassungen). Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass das Fahrzeug von einer deutschen Zulassungsbehörde zugelassen und spätestens am nächsten Werktag wieder abgemeldet wurde. Der Versicherungsschutz ist auf die gesetzliche Haftpflicht des Fahrzeughalters bzw. des Eigentümers beschränkt. Darüber hinausgehende Versicherungen (z.B. Kaskoversicherungen) werden nicht angeboten.

12.2 Der Vertragspartner haftet gegenüber der gutschild.de und der SVS dafür, dass die überlassenen Versicherungsbestätigungen ausschließlich für den unter Ziffer 11.1 beschriebenen Zweck verwendet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Verwendung für dauerhafte Zulassungen, rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen ausgeschlossen ist, und dass im Fall einer solchen Verwendung kein Versicherungsschutz besteht. Mögliche Schäden, die aus einer bedingungswidrigen Verwendung resultieren, bei der SVS geltend gemacht werden und von dieser zu erstatten sind, sind der SVS vom Vertragspartner einschließlich Kosten zu ersetzen.